Das Rathaus ist weiterhin geschlossen. Wichtige Angelegenheiten können, nach telefonischer Absprache, erledigt werden. Mehr Infos ... ![]()
Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen des Landkreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. ( § 5a Abs. 4 Satz 1 BekVO)