Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20.9.2004 die Satzung der „Bürger.Stiftung.Modautal“ beschlossen. Sie wurde in den Modautal-Nachrichten vom 22.9.2004 veröffentlicht und kann auch auf der Homepage unter „Satzungen“ eingesehen werden. Diese Stiftung soll eine Stiftung „von Bürgern für die Bürger“ sein. Es soll erreicht werden, dass Bürger/Innen und Wirtschaftsunternehmen mehr Mitverantwortung für die Gestaltung ihres Gemeinwesens übernehmen.
Gegründet wurde diese Stiftung am 27.09.2004 durch die REAS GmbH & Co. KG, Modautal/Asbach als sog. treuhänderische Stiftung mit einem Anfangsbarvermögen von 1.000 €. Bestandteil dieses Stiftungsgeschäftes ist die von der Gemeindevertretung beschlossene Satzung.
In dieser Satzung ist festgelegt, dass die von der REAS GmbH gegründete Stiftung in die Verwaltung der Gemeinde Modautal übergeht. Die Gemeinde selbst führte 50.000 € dieser Stiftung zu. Diese Mittel wurden von der Gemeindevertretung im Haushalt des Jahres 2004 bereitgestellt und sind Teil des Erlöses der Gemeinde aus Grundstücksverkäufen.
Das Stiftungsvermögen sowie alle weiteren Zustiftungen (Spenden) müssen nach § 4 der Satzung in ihrem Bestand erhalten und möglichst ertragreich angelegt werden. Lediglich die Erträge aus diesem Vermögen (Zinserträge) dürfen für die in § 2 der Satzung genannten Zwecke verwandt werden.
Anträge auf Gewährung von Mitteln aus den Zinserträgen können schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal eingereicht werden,.
Über die Anträge entscheidet ein Kuratorium, das aus vier Mitgliedern besteht. Der Bürgermeister ist Mitglied von Amts wegen. Die weiteren drei Mitglieder wurden am 11.04.2016 von der Gemeindevertretung für die Dauer der Legislaturperiode gewählt:
Die Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie die Abwicklung der von dem Kuratorium beschlossenen Fördermaßnahmen obliegt dem Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal. Das Stiftungsvermögen wird getrennt von dem Vermögen der Gemeinde geführt. Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, am Ende jeden Jahres einen Bericht über die Vermögensanlage sowie die Mittelverwendung vorzulegen.
Die Bürger und Bürgerinnen als auch Wirtschaftsunternehmen können durch Zustiftungen das Stiftungskapital und damit auch die Erträge erhöhen, mit denen dann gemäß § 2 der Satzung gemeinwesenorientierte Projekte gefördert werden können. Stiften ist also mehr als Spenden! Denn im Gegensatz zu einer normalen Spende bleibt die Zustiftung dauerhaft erhalten. Allein von den Erträgen der Bürgerstiftung werden Projekte gefördert, die den in der Satzung genannten Zwecken entsprechen. Jeder Beitrag ist unabhängig von seiner Höhe wertvoll, weil er auf Dauer angelegt ist und auch zukünftige Generationen bei der Verwirklichung ihrer Projektideen unterstützt.
Da der Stiftung die Gemeinnützigkeit zuerkannt wurde, bringen Zuwendungen an die Stiftung auch steuerliche Vorteile für die Stifter. Für jede Zuwendung wird Ihnen seitens der Gemeinde eine Zuwendungsbestätigung erstellt.
Stiften zahlt sich also aus!
Die Gemeinde hat bei der Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt, BLZ: 508 501 50, ein gesondertes Konto, Bürger.Stiftung.Modautal, Konto-Nr.: 45001024, eröffnet. Bei Zuwendungen auf dieses Konto zugunsten der Stiftung bitten wir Sie, Ihren vollen Namen mit kompletter Anschrift auf der Überweisung zu vermerken.
Abschließend geben wir eine Zusammenfassung über die zukünftige Arbeit der Bürgerstiftung und die Möglichkeiten Ihrer Unterstützung:
Wenn Sie noch Fragen zu der Stiftung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Der Gemeindevorstand
Lautenschläger, Bürgermeister