Blick auf Brandau
Bild: Herbert Ehmke

Weitere Themen

Haushaltsplan/Bürgerhaushalt

Hier finden Sie den Haushaltsplanentwurf 2024 der Gemeinde Modautal.

Lebenssituationen

Hier wollen wir Ihnen Tipps und Informationen für verschiedene Lebenslagen bieten – egal, ob Sie gerade umziehen oder neu zugezogen sind oder ob Sie gerade einen Trauerfall haben: wir sind für Sie da!

Notfall

Umzug/Zuzug

Sie sind nach Modautal gezogen oder innerhalb von Modautal umgezogen? Dann heißen wir Sie zunächst herzlich Willkommen!

Leider ist es mit dem Finden einer geeigneten Wohnung noch lange nicht getan - ein Umzug bedeutet in der Regel eine Vielzahl von Behördengängen - und wir wollen Ihnen mit unserer Auflistung durch den „Ämterdschungel“ helfen und Ihnen außerdem nützliche Tipps für das Leben in Modautal geben:

  • Ihren Vierbeiner melden Sie auf dem Steueramt an.
  • Vergessen Sie nicht die Abmeldung des Gewerbes an Ihrem alten Wohnort! Die An- und Ummeldung können Sie bei unserem Gewerbeamt vornehmen.

Zweitwohnsitz

Einführung einer Zweitwohnungssteuer

Sehr geehrte Mitbürgerinnen, sehr geehrte Mitbürger, Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2010 auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, in Modautal die Zweitwohnungssteuer einzuführen. Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, eine Satzung vorzubereiten und den Entwurf der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Was ist die Zweitwohnungssteuer?

Sie ist eine kommunale Aufwandsteuer und kann von der Gemeinde auf der Basis einer gültigen Satzung von den Personen erhoben werden, die in der Gemeinde eine Zweitwohnung innehaben. Ihre Rechtmäßigkeit wird durch das Grundgesetz begründet, nach der die Länder örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern erheben dürfen (Art. 105 Abs. 2a GG). Diese Gesetzgebungskompetenz wurde von den Bundesländern auf die Gemeinden übertragen. Die Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungssteuer wurde bereits über alle Instanzen hinweg auf deren Zulässigkeit gerichtlich überprüft. Zuletzt stufte das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als eine rechtlich zulässige örtliche Aufwandsteuer ein. Gründe für die Einführung der Steuer Für die kommunalen Haushalte hat die Frage, ob ein Einwohner mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet ist, konkrete finanzielle Auswirkungen im kommunalen Finanzausgleich. Die Gemeinde finanziert sich und damit alle öffentlichen Leistungen zu einem beträchtlichen Teil über Zuweisungen des Landes. Diese Gelder werden nach Einwohnerzahlen mit Hauptwohnsitz berechnet. Je mehr Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, desto höher sind die Zuweisungen des Landes. Für Einwohner mit Nebenwohnung gibt es diese Mittel nicht, obwohl diese ebenso die vorhandene Infrastruktur nutzen. Durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer soll hierfür ein gewisser Ausgleich geschaffen werden.

Wer muss keine Zweitwohnungssteuer bezahlen?

Es gibt nur wenige Ausnahmen von der Abgabe. Dazu gehören Verheiratete, die aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz in der Gemeinde haben, wenn die Hauptwohnung des Ehepaars außerhalb der Gemeinde liegt. Dazu gehören auch Personen, die mit Zweitwohnsitz in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen, gemeldet sind.

Wie kann ich die Veranlagung zur Zweitwohnungssteuer vermeiden?

Wer in der Gemeinde Modautal lebt, aber nur mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, muss nur seinen Erstwohnsitz in Modautal anmelden So kann eine zusätzliche Abgabe vermieden werden. Wer seinen Zwei- in einen Erstwohnsitz umwandeln möchte, muss nur zum Bürgerbüro der Gemeinde gehen. Außer dem Personalausweis sind keine weiteren Unterlagen für die Umwandlung erforderlich.

Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer?

Die Höhe der Steuer wird erst in der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer festgelegt. In Kommunen, die bereits diese Steuer eingeführt haben, beträgt sie zwischen 5 % und 16 % der Nettokaltmiete pro Jahr. Überwiegend beträgt sie 10 % der Nettokaltjahresmiete. Bei einer monatlichen Kaltmiete von 300 € wären jährlich 360 € Zweitwohnungssteuer zu zahlen.

Wie ist der weitere Verfahrensablauf?

Die Gemeindeverwaltung erarbeitet eine Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer, die dann über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Diese Beschlussfassung wird voraussichtlich nach der Sommerpause erfolgen. In der Zwischenzeit wird überprüft, ob alle Betroffenen im Einwohnermeldeamt erfasst sind. Nach Beschlussfassung der Satzung werden alle Personen, die mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, von der Verwaltung angeschrieben. In dem Schreiben werden die für die Erhebung der Steuer notwendigen Informationen mit Fristsetzung angefordert. Wer auf diese Frist nicht reagiert, muss mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens rechnen, was allerdings nicht von der Auskunfts- und Zweitwohnungssteuerpflicht entbindet. Die erstmalige Erhebung der Steuer ist für das Jahr 2011 vorgesehen. Unsere Bitte an die betroffenen Personen! Bitte überprüfen Sie anhand Ihrer persönlichen Lebensverhältnisse, ob es nicht sinnvoll ist, den gemeldeten Zweitwohnsitz in den Hauptwohnsitz umzuwandeln. Sie ersparen sich damit die Zahlung der Steuer und tragen dazu bei, dass die Gemeinde evt. höhere Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält. Diese zusätzlichen Mittel kommen auch Ihnen zugute, da sie beispielsweise zur Verbesserung von Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt werden können.

Der Gemeindevorstand
Lautenschläger, Bürgermeister

Sterbefall

  • Abmeldung der Rentenzahlung:
    Die Deutsche Rentenversicherung Hessen (Wilhelminenstr. 34 · 64285 Darmstadt · Tel.  06151 1010956) ist Ihnen hierbei behilflich. Benötigte Unterlagen: Sterbeurkunde und der letzte Rentenbescheid des/der Verstorbenen.
  • Hinterbliebenenrente:
    Wer verwitwet oder verwaist ist und kein oder nur geringes eigenes Einkommen bezieht, hat in der Regel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Bei der Beantragung von Hinterbliebenenrenten ist die Deutsche Rentenversicherung Hessen in Darmstadt behilflich.

Hospizverein Groß-Umstadt e.V.

Der Hospizverein Groß-Umstadt e.V. begleitet auch in Modautal Sterbende, Schwerstkranke und Trauernde. Angehörige und Betroffene stehen oft unvermittelt vor Notfällen, die sie ohne Unterstützung kaum zu bewältigen vermögen. Unser Hospizverein ist in solchen Fällen mit 60 ehrenamtlichen ausgebildeten Hospizhelfern (darunter 8 qualifizierte Trauerbegleiter) sowohl im häuslichen Umfeld als auch im Krankenhaus und Pflegeheim einsatzbereit. Alle Angebote unseres Vereins sind kostenlos und konfessionsübergreifend.

Ökumenischer Hospizverein Groß-Umstadt e.V.

- Ambulanter Hospizdienst - Trauerbegleitung - Palliativberatung
St.-Péray-Str.9
64823 Groß-Umstadt

Tel.: 06078-759047
Email: kontakt@hospiz-umstadt.de
Web: http://www.hospiz-umstadt.de