Blick auf Brandau
Bild: Herbert Ehmke

Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen

Sehr geehrte Eigentümerin, sehr geehrter Eigentümer,


wir möchten Sie frühzeitig über die neue Grundsteuer in Hessen informieren. Die neue
Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt. Doch bereits im laufenden
Jahr 2022 sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle
Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung
ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum
Grundsteuermessbetrag einreichen.


Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis aus den von Ihnen erklärten
Angaben (wie z.B. den Flächen) und den vom Finanzamt automatisch beigesteuerten
Faktoren. Diesen Messbetrag multipliziert dann Ihre Gemeinde vor Ort mit dem im Jahr
2025 geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz und berechnet so die ab 2025 zu zahlende
Grundsteuer. Mit dem Schreiben im folgenden Link möchten wir Sie frühzeitig auf die Abgabe Ihrer
Erklärung ab dem 1. Juli 2022 vorbereiten.

Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen

Checkliste Grundsteuer A

Checkliste Grundsteuer B

 

 

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