Gemeinde führt Hundebestandsaufnahme durch – Hundehalter sollten sich schnell melden
Wie nahezu alle Kommunen in Deutschland, erhebt auch die Gemeinde Modautal eine jährliche Hundesteuer.
Gemäß der gemeindlichen Hundesteuersatzung beträgt diese derzeit 60,00 Euro für den ersten Hund, 84,00 Euro für den zweiten Hund und 108,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund.
Nach § 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Modautal müssen alle Hunde unter Angabe der Rasse und Abstammung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme durch den/die Hundehalter/in schriftlich angemeldet werden.
Anmeldeformulare sind im Internet auf www.modautal.de/Formulare abrufbar. Eine schriftliche Anmeldung per Brief oder Fax (keine Email) an Gemeindeverwaltung Modautal, Odenwaldstraße 34, 64397 Modautal, FAX 06254/9302-50 ist ebenfalls möglich. Anmeldungen können aber auch persönlich im Steueramt im Rathaus der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind.
Deshalb hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal sich nun dazu entschieden, eine satzungsgemäße Hundebestandsaufnahme durchzuführen.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter neben einer möglicherweise rückwirkenden Steuerfestsetzung auch mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro rechnen.
Daher empfehlen wir allen Hundehaltern/innen, die Hunde schnellstmöglich anzumelden.
Bis zum 31.07.2023 haben Sie die Möglichkeit, bislang nicht gemeldete Hunde anzumelden. Sollten wir nach diesem Termin nicht gemeldete Hunde feststellen, wird die Gemeinde Modautal ein Bußgeldverfahren gegen den Halter einleiten.
Ab sofort finden Sie auch eine Abmeldung Hundesteuer auf der Internetseite der Gemeinde Modautal unter Formulare. (www.modautal.de/Formulare)
Halter von Freigängerkatzen, die in Kommunen mit Katzenschutzverordnung leben, sind verpflichtet, Ihre Katzen zu kennzeichnen, registrieren und kastrieren zu lassen. Hier können Sie den ganzen Artikel lesen.
- Katzenschutzverordnung der Gemeinde Modautal -
Neue Regeln zum Energiesparen:
Temperatur in öffentlichen Gebäuden auf maximal 19 Grad Celsius begrenzt
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
ab 1. September gelten in Deutschland etliche Maßnahmen zum Energiesparen. Die Bundesregierung hat dazu eine Verordnung beschlossen. Die neue Energiesparverordnung regelt Maßnahmen, um bundesweit den Verbrauch von Strom und Heizwärme zu senken. Die Temperatur in öffentlichen Gebäuden wurde auf maximal 19 Grad Celsius begrenzt. Bestimmte Bereiche, wie Flure und Foyers, sollen möglichst gar nicht mehr beheizt werden.
Nicht zwingend benötigte Elektrogeräte sollen ausgeschaltet werden.
Bitte helfen Sie uns, durch Ihr Nutzverhalten die Energieeinsparziele zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Lautenschläger
-Bürgermeister-
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab sofort gibt es die Gelben Säcke für den Plastikmüll bei der Gemeindeverwaltung im Einwohnermeldeamt (1. OG).
Gemeindeverwaltung Modautal
Sehr geehrte Eigentümerin, sehr geehrter Eigentümer,
wir möchten Sie frühzeitig über die neue Grundsteuer in Hessen informieren. Die neue
Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt. Doch bereits im laufenden
Jahr 2022 sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle
Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung
ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum
Grundsteuermessbetrag einreichen.
Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis aus den von Ihnen erklärten
Angaben (wie z.B. den Flächen) und den vom Finanzamt automatisch beigesteuerten
Faktoren. Diesen Messbetrag multipliziert dann Ihre Gemeinde vor Ort mit dem im Jahr
2025 geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz und berechnet so die ab 2025 zu zahlende
Grundsteuer. Mit dem Schreiben im folgenden Link möchten wir Sie frühzeitig auf die Abgabe Ihrer
Erklärung ab dem 1. Juli 2022 vorbereiten.
Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen
Bildquelle: Homepage LaDaDi
Registrierung bei der Ausländerbehörde ermöglicht unkomplizierte Hilfe
Anmelden im zuständigen Einwohnermeldeamt Voraussetzung
Flüchtlinge aus der Ukraine sind willkommen
Um es allen Neuankömmlingen so einfach wie möglich zu machen, empfiehlt es sich, eine kurze Meldung bei der Ausländerbehörde zu machen. Denn sie läuft völlig unbürokratisch und sorgt für einen sicheren Aufenthaltstitel, medizinische Versorgung und den Zugang zu Schule und Arbeitsmarkt.
Flüchtlinge werden gebeten, die Ausländerbehörde per Mail zu kontaktieren (auslaenderamt@ladadi.de) und dort neben ihren Kontaktdaten noch ihren Namen, Vornamen, den Geburtstag und ihren derzeitigen Aufenthaltsort zu hinterlegen. Ein Team des Landkreises wird sich dann schnellstmöglich zurückmelden.
Voraussetzung ist eine Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
Alle Bewohnerinnen und Bewohner von Modautal, die eine Wohnung / ein Zimmer zu Verfügung stellen möchten, können dies bei uns unter info@modautal.de melden. So können Geflüchtete, die noch keine Wohnung / kein Zimmer beziehen konnten, schnell untergebracht werden.
Gemeinde Modautal
Folgend finden Sie einen Link über die Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten im Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten_Modautal
Manchmal möchte man schmale Pfade und ruhige Wälder lieber für sich alleine entdecken. Geht aber leider nicht. Im Gegenteil: Es werden immer mehr Menschen, die die herrliche Natur der Region Bergstraße-Odenwald zu Fuß oder mit dem Rad genießen. Darum muss man sich mit den anderen arrangieren.
Es ist gar nicht so schwierig: Ein Gruß und ein Lächeln kosten nichts und lassen alle Beteiligten mit einem guten Gefühl den Weg fortsetzen. Damit das „Zusammenleben“ unterwegs in Wald und Flur weiterhin harmonisch und naturverträglich klappt, schau Dir an, wie Leon und Lotte das machen:
Schau dir hierzu ein Video oder die Trailettikette auf der Homepage www.bergstraße-odenwald.de an.
Hier zwei Beispiele zur Trailetikette...
Bleib auf den Wegen!
Fahre oder wandere nie querfeldein, Du schädigst sonst die Natur!
Der Wald im Odenwald und an der Bergstraße gehört privaten Eigentümern, Städten und Gemeinden sowie dem Staat.
Respektiere die Rechte der Grundeigentümer und beachte lokale Wegesperrungen aufgrund von Forst- und Weidewirtschaft sowie Naturschutz.
Hinterlasse keine Spuren!
Müll gehört in die Tonne, nicht in die Natur – nimm ihn bitte wieder mit nach Hause.
Mountainbiker bremsen nicht mit blockierenden Rädern!
Blockierbremsungen begünstigen die Bodenerosion und verursachen Wegeschäden.