Gemeinde führt Hundebestandsaufnahme durch – Hundehalter sollten sich schnell melden
Wie nahezu alle Kommunen in Deutschland, erhebt auch die Gemeinde Modautal eine jährliche Hundesteuer.
Gemäß der gemeindlichen Hundesteuersatzung beträgt diese derzeit 60,00 Euro für den ersten Hund, 84,00 Euro für den zweiten Hund und 108,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund.
Nach § 10 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Modautal müssen alle Hunde unter Angabe der Rasse und Abstammung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme durch den/die Hundehalter/in schriftlich angemeldet werden.
Anmeldeformulare sind im Internet auf www.modautal.de/Formulare abrufbar. Eine schriftliche Anmeldung per Brief oder Fax (keine Email) an Gemeindeverwaltung Modautal, Odenwaldstraße 34, 64397 Modautal, FAX 06254/9302-50 ist ebenfalls möglich. Anmeldungen können aber auch persönlich im Steueramt im Rathaus der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind.
Deshalb hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Modautal sich nun dazu entschieden, eine satzungsgemäße Hundebestandsaufnahme durchzuführen.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter neben einer möglicherweise rückwirkenden Steuerfestsetzung auch mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro rechnen.
Daher empfehlen wir allen Hundehaltern/innen, die Hunde schnellstmöglich anzumelden.
Bis zum 31.07.2023 haben Sie die Möglichkeit, bislang nicht gemeldete Hunde anzumelden. Sollten wir nach diesem Termin nicht gemeldete Hunde feststellen, wird die Gemeinde Modautal ein Bußgeldverfahren gegen den Halter einleiten.
Ab sofort finden Sie auch eine Abmeldung Hundesteuer auf der Internetseite der Gemeinde Modautal unter Formulare. (www.modautal.de/Formulare)
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde mindestens 11 Schöffen und mindestens 5 Jugendschöffen, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss Landkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Baumaßnahme kann die Haltestelle Lützelbacher Straße 34 der Linie MO2 in Modautal-Brandau ab Montag, den 06.03.2023 (Betriebsbeginn) bis Freitag, den 07.04.2023 (Betriebsende) in Richtung Brandau nicht angefahren werden.
Eine Ersatzhaltestelle wird in Höhe der Lützelbacher Straße 30 eingerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Martin Kosub
Darmstadt-Dieburger
Nahverkehrsorganisation
bahnGALERIE
Europaplatz 1
64293 Darmstadt
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